fifty-fifty Mediadaten
gültig ab April 2015
Ohne engagierte Unterstützer und Förderer wäre die Theater- & Kabarettbühne fifty-fifty nicht das, was sie ist! Durch dieses Engagement ist es möglich, neben namhaften Kabarettisten auch Nachwuchskünstler auftreten zu lassen und somit ein breites Künstlerangebot in Erlangen zu präsentieren.
Mit Werbung im Programmheft mit einer Auflage von 11.000 Stück helfen auch Sie, diese Institution aufrecht zu erhalten und erreichen damit gezielt Ihre Kunden. Die Verteilung erfolgt an über 50 Auslegestellen in Erlangen, Forchheim, Nürnberg und Umgebung und wird an Abonnenten und Vereinsmitglieder versandt.
Als kleines Dankeschön bekommt übrigens jeder Anzeigenkunde zwei Freikarten für eine Veranstaltung seiner Wahl.
Werden Sie Förderer des fity-fifty und werben Sie gleichzeitig für Ihr Unternehmen! Gern beraten wir Sie, welches Konzept das Passende für Sie ist.
Sponsoring
Werden Sie exklusiver Sponsor! Pro Ausgabe des Programmheftes vergeben wir ein Sponsoring unserer Veranstaltungen mit besonderen Vorteilen für Sie!
- Logopräsenz im Theater
- Namentliche Nennung „Sponsor des Monats“ mit Logointegration auf der Titelseite des Programmheftes plus Anzeige auf der Umschlagseite 1 in der Größe 1/3 Seite oder 1/2 Seite
- 5x2 Freikarten für unsere Veranstaltungen des Monats (ausgenommen bereits ausverkaufte Gastspiele)
- Platzierung eines Onlinebanners in einem der unten genannten Größen nach Wahl
Kosten: Preis auf Anfrage
Anzeigenschaltung
Das Programmheft erscheint in folgenden Ausgaben: Februar/März, April/Mai, Juni/Juli/September, Oktober/November, Dezember/Januar. Das Programmheft erscheint 4-farbig, somit kann auch Ihre Anzeige 4-farbig gestaltet sein. Bei Schaltung in allen Ausgaben des Jahres (5) gewähren wir 10% Rabatt auf den regulären Anzeigenpreis.
Anzeigengrößen und Preise
Es werden folgende Anzeigenformate angeboten:
Achtel Seite (quer) | 132 x 43 mm | 200 € zzgl. MwSt. |
Drittel Seite (quer) | 132 x 85 mm | 300 € zzgl. MwSt. |
Halbe Seite | 132 x 132 mm | 400 € zzgl. MwSt. |
Ganze Seite* | 132 x 273 mm | 650 € zzgl. MwSt. |
* buchbar in den Sommerausgaben, in den Winterausgaben auf Anfrage
Die Platzierung erfolgt nach Bestplatzprinzip jeweils am Seitenende.
Bei Vertragsabschluss gelten unsere AGBs (siehe letzte Seite).
Onlinewerbung
Werbeanzeigen auf der Webseite www.theaterfiftyfifty.de sind in Form eines Banners möglich. Es werden folgende Formate (statisch oder animiert) angeboten:
Standard Content Banner (B x H) | 120x60px | 50 €/Monat |
Standard Content Banner (B x H) | 120x90px | 75 €/Monat |
Standard Content Banner (B x H) | 120x120px | 100 €/Monat |
Alle Banner sind in den Formaten GIF, JPG, PNG und TIFF möglich.
Mengenrabatt: ab 3-monatiger Schaltung 10%
Bei Vertragsabschluss gelten unsere AGBs (siehe letzte Seite).
Auflage Programmheft:
14.000
Verteiler:
Die Verteilung erfolgt an über 50 Auslegestellen in Erlangen, Forchheim, Nürnberg und Umgebung und wird an Abonnenten und Vereinsmitglieder versandt.
Erscheinungsweise:
5 Ausgaben pro Jahr: Februar/März, April/Mai, Juni/Juli/September, Oktober/November, Dezember/Januar
Format:
30x15 cm
Anzeigenschluss:
Ausgabe: Februar/März | Daten: 05. Dezember |
Ausgabe: April/Mai | Daten: 05. Februar |
Ausgabe: Juni-September | Daten: 05. April |
Ausgabe: Oktober/November | Daten: 10. Juli |
Ausgabe: Dezember/Januar | Daten: 05. Oktober |
Druckvorlagen für Anzeigen:
druckfähiges PDF, JPG, TIFF
Kontakt:
Theaterbühne Fifty-Fifty e.V.
Südliche Stadtmauerstrasse 1
91054 Erlangen
Büro:09131-9791210
Karten:09131-24855
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Ziffer 1
Anzeigenauftrag- im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Wer- bungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
Ziffer 2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Ziffer 4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
Ziffer 5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
Ziffer 6
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Ziffer 7
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkenn- bar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 8
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 9
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 10
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An-spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen: Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen: in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Ziffer 11
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche. tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Ziffer 13
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahl- ungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Ziffer 14
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung und von dem Ausgleich offenstehen-der Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 6.00 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Einziehungskosten berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden des Verlages nach. Im Falle des Zahlungsverzugs werden ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen sämtliche offenstehenden Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
Ziffer 15
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Computerausdrucke, Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Zusätzliche Belege können nur gegen einen Unkostenbeitrag erstellt werden. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts-verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 16
Kosten für die Anfertigung nicht der Norm entsprechender Anzeigen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich ver- einbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 17
“Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 80 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Kalalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch aus-nahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Ziffer 18
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrages.
Ziffer 19
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.